Die Satzung des VSHKG, die 1897 erstmals verabschiedet wurde, erfuhr gelegentlich Anpassungen, zuletzt am 22. September 2022. Der Zweck des Vereins ist jedoch im Wesentlichen der Gleiche geblieben. In der aktuellen Satzung heißt es dazu:
„Der Zweck des Vereins besteht darin, die Geschichte der Kirchen und der diversen christlichen Strömungen in Schleswig-Holstein zu erforschen und möglichst in vereinseigenen Publikationsorganen zu veröffentlichen. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten bezieht sich auf das Gebiet in den Grenzen des heutigen Schleswig-Holsteins. Die angrenzenden Gebiete, die aufs Engste mit der Geschichte der Herzogtümer bzw. des heutigen Bundeslandes verbunden sind, gehören ebenfalls zu den zu behandelnden Gegenständen. Neben neueren Forschungsergebnissen sollen auch Quellen publiziert werden, um diese den künftigen Generationen zugänglich zu machen.“